SIGEKO

SiGeKoSeit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV, BGBI, I S. 1283) in Kraft. Damit wird europäisches Recht (EU – Baustellenrichtlinie 92/57/EWG) in nationale Regelungen umgesetzt. Zur nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsschutzes, der Organisation und Planung im Baubereich, stehen auf der Grundlage der BaustellV Instrumente und Hilfsmittel (z.B. SiGe-Plan) zur Verfügung, die als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Sigeko) auf Baustellen, mit Beschäftigten mehrerer Unternehmer, umzusetzen sind. Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen. Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen. Die Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH bietet Ihnen diese SiGeKo’s an.